Wofür Direktkredite?

Um das Haus zu kaufen, den Anbau zu errichten und die notwendigen Umbaumaßnahmen zu finanzieren, benötigen wir insgesamt 965.000€. Den Großteil davon werden wir als Bankkredit aufnehmen, der über die monatliche Miete der Bewohner*innen abbezahlt wird.

Um bei der Bank möglichst gute Kreditkonditionen zu bekommen – und damit preiswerten Wohnraum schaffen zu können – benötigen wir Direktkredite.

Was ist ein Direktkredit?

Ein Direktkredit ist ein Kredit, den uns Menschen geben, die das Projekt unterstützen wollen. Er wird von mitfinanzierenden Banken ähnlich wie Eigenkapital bewertet.

Wenn du dein Geld bei uns anlegst, unterstützt du uns dabei, dauerhaft günstigen Wohnraum zu schaffen, und hilfst mit, das erste Syndikatshaus in Offenbach zu realisieren.

Die Konditionen

Kredithöhe, Laufzeit und Zinsen können individuell ausgehandelt werden. Dabei geht es nicht um riesige Summen. Wir nehmen Beträge ab 1.000 und bis max. 20.000 Euro.

Wenn du möchtest kannst du auf den Kredit auch Zinsen bekommen. Zur Auswahl stehen 0,3%, 0,6%, 0,9% und 1,2% pro Jahr. Wir freuen uns natürlich auch über zinslose Kredite.

Wie gebe ich einen Direktkredit?

  1. Kontaktiere uns und vereinbare einen Telefontermin. Alternativ kannst du an einem unserer Infoabende teilnehmen.
  2. Direktkreditvertrag: Wenn du uns einen Direktkredit geben möchtest, schicken wir dir zwei ausgefüllte Exemplare des Direktkreditvertrags zu. Ein Exemplar schickst du unterschrieben an uns zurück.
  3. Kreditsumme übersweisen: Sobald der Direktkreditvertrag von beiden Seiten in 2-facher Ausfertigung unterschrieben ist, überweist du die Kreditsumme auf das GmbH-Konto.
  4. Einmal jährlich oder auf Anfrage schicken wir dir einen Kontoauszug über den Kredit, inklusive Zinsen.

Was wir zu Direktkrediten transparent machen wollen:

Direktkredite sind Nachrangdarlehn:

Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Bankübliche Sicherheiten dürfen wir nicht garantieren. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld zurückgezahlt und auch keine Zinsen gezahlt werden müssen, falls dadurch die Zahlungsfähigkeit der GmbH gefährdet ist. Zum anderen sind wir im Fall einer Insolvenz des Projekts verpflichtet, zuerst andere nicht-nachrangige Gläubiger*innen, etwa Banken, zu bedienen. Erst danach werden die Direktkreditgeber*innen ausbezahlt.

Was das bedeutet erklären wir dir gerne auf unserem Infoabend.

Befreiung von der Prospektpflicht

Nachrangdarlehen, wie unsere Direktkredite, fallen unter die Bestimmungen des Kleinanlegerschutzgesetzes. In diesem Rahmen werden von der Hausprojekt LaRo5 GmbH innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 Euro pro Vermögensanlage angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagegesetz.

Wer übernimmt die Erklärung der Kapitalertragssteuer?

Im Gegensatz zu Banken sind wir nicht berechtigt, Kapitalertragssteuer einzubehalten und abzuführen. Das bedeutet, dass du selbst dafür verantwortlich bist, Erträge aus Direktkrediten im Zuge deiner Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dazu stellen wir auf Wunsch eine Bescheinigung über die Zinseinnahmen aus.